Wanderordnung

Wander-Ordnung
des Sauerländischen Gebirgsvereins - Abteilung Iserlohn e.V.
Unsere Wanderungen werden von den Wanderführern sorgfältig vorbereitet. Die Wanderführer können - wenn erforderlich - Weg und Ziel der Wanderung ändern und die Wanderung an die Wetterverhältnisse anpassen, ggf. sogar absagen.
Den Anordnungen der Wanderführer ist unbedingt Folge zu leisten.
Jeder Teilnehmer ist aufgefordert,
- Anordnungen des Wanderführers nachzukommen, den Weg nicht zu kritisieren, nicht zu weit vorzueilen oder zurückzubleiben und bei vorzeitigem Abbruch der Wanderung sich abzumelden,
- geschriebene und ungeschriebene Gesetze über Natur, Wild- und Denkmalschutz zu beachten,
- Papier, Dosen, Flaschen und sonstige Reste nicht am Rastplatz liegen zu lassen. Sind Abfallkörbe nicht vorhanden, muss aller Abfall wieder mitgenommen werden,
- die Bestimmungen über das Rauchen im Wald zu beachten,
- geschützte Pflanzen und Blumen nicht zu pflücken sowie keine Zweige abzureißen,
- sich wetterfest und zweckmäßig zu kleiden, widrigenfalls er von der Wanderung ausgeschlossen werden kann. Wünsche und Beschwerden sind dem Wanderwart mitzuteilen. Veranstaltungen, die im Wanderplan nicht mit vollständigen Angaben über Uhrzeit, Treffpunkt, Voranmeldung und Anzahlung versehen sind, sowie notwendige Änderungen werden jeweils frühzeitig in den örtlichen Zeitungen und auf unserer Webseite bekannt gegeben. Außerdem erteilen der Vorstand und die zuständigen Wanderführer Auskunft.
Änderungen sind vorbehalten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf einen Fahrplanwechsel das Öffentlichen Personen-Nahverkehrs.
Die Teilnahme geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Mitglieder des SGV besteht eine kombinierte Haftpflicht- und Unfallversicherung über den Gesamtverein. Gäste sind für die Dauer der Teilnahme durch die Unfallversicherung mitversichert. Jeder SGV-Unfall, der ärztlich behandelt werden muss, sollte als formloser Antrag mit Schilderung des Unfalls dem Gesamtverein gemeldet werden. Für Fragen steht der Vorstand gerne zur Verfügung.
GÄSTE SIND IMMER HERZLICH WILLKOMMEN! Auch für sie gilt die Wanderordnung.
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